1
6
4
5
2
3

Neugierig geworden Wunschoma oder Wunschopa zu werden?


Rufen Sie uns einfach an!

Bewerben kann sich jeder, der

  • Kinder gern hat
  • sich geistig und körperlich fit fühlt, auch jüngere Großeltern sind uns willkommen
  • Freude am Geschichten erzählen, Quatsch machen, Kuchen backen, spielen hat und gerne fröhlich ist
  • eine sinnvolle Aufgabe mit Herzensbindung sucht
  • eine Brücke zwischen Jung und Alt bauen möchte und, und, und, ...


Lassen Sie junge Menschen an Ihrer Lebenserfahrung teilhaben.

In einem ersten Gespräch lernen Sie uns, die Mitarbeiter des Großelterndienstes, kennen, und wir machen Sie mit unserer Arbeitsweise vertraut. Sie gewinnen einen Eindruck von uns, wir gewinnen einen Eindruck von Ihnen und erfassen Ihre persönlichen Daten. Sie legen natürlich selbst fest, wie weit der Weg zum Enkel sein darf, das Alter des Kindes sein sollte und wie viel Zeit Sie für Ihr Ehrenamt haben.

Dann gilt es, die für Sie passende Familie in unserer Datei zu finden. Ein erstes Treffen mit "Ihrer" Familie findet in den Räumlichkeiten des Großelterndienstes statt. Nach einer ein- bis zweimonatigen Kennenlernphase bestätigen Sie uns, dass die Vermittlung erfolgreich war, oder wir versuchen es noch einmal. Die weitere Gestaltung Ihres Miteinanders erfolgt eigenständig. Im Übrigen sind Sie für diese Tätigkeit durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung  ergänzend unfall- und haftpflichtversichert. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung wie z. B.: Fahrkosten, Eintrittsgelder etc. gehen nach vorheriger Absprache zu Lasten der Eltern.

Die durch uns vermittelten Wunschenkel haben über ihre Eltern einen umfassenden Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung), der innerhalb der durch Sie geleisteten Betreungszeiten gilt.

Wir möchten Sie durch unsere regelmäßigen Veranstaltungsangebote in Ihrem Ehrenamt stärken und unterstützen. Gleichzeitig bietet sich Ihnen die Möglichkeit  andere Wunschgroßeltern zu treffen und Gemeinsames zu planen...

Sie erhalten für Ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung:
1.-5. Stunde im Monat: je 3,00 €
jede weitere Stunde im Monat: je 1,00 €